RA Matthias Rück

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Interessensschwerpunkte:

Strafrecht
Verwaltungsrecht
Verkehrsrecht
Schadensrecht

Vita:

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz. Während des Studiums waren seine Interessensschwerpunkte Verwaltungs- und Strafrecht. Seit 1999 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt, seit dem 01.06.2000 ist er Partner dieser Kanzlei. Er ist kommunalpolitisch in Taunusstein tätig und war bis 2011 Stadtverordneter. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kontakt: matthias.rueck@rakur.de