Kanzlei

Über die Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Kullmann Rück wurde am 1.1.1982 von den Rechtsanwälten Hammer und Kullmann gegründet. Seit dem 01.06.2000 wird die Kanzlei von den Rechtsanwälten Michael Kullmann und Matthias Rück weitergeführt.

Um unseren Mandanten ein möglichst breites Spektrum an Leistungen bieten zu können, hat sich unsere Kanzlei mit anderen Anwälten, Steuerberatern, einem Wirtschaftsprüfer und einem Notar zu einer Kooperation zusammen geschlossen. Mehr darüber finden Sie unter Kooperationspartner.

Schwerpunkte:

  • Arbeitsrecht, Betriebverfassungsrecht
  • Forderungsinkasso
  • Marken- und Wettbewerbsrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • privates Bau- und Werkvertragsrecht
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Schadensrecht, einschließlich der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen