Die Rechtsanwaltskanzlei Kullmann und Rück wurde am 1.1.1982 von den Rechtsanwälten Hammer und Kullmann gegründet.
Seit dem 1.6.2000 wird die Kanzlei von den Rechtsanwälten Michael Kullmann und Matthias Rück weitergeführt. Seit dem 01.06.2011 ist Rechtsanwalt Christian Frank Partner der Kanzlei.
Um unseren Mandanten ein möglichst breites Spektrum an Leistungen bieten zu können, hat sich unsere Kanzlei mit anderen Anwälten, Steuerberatern, einem Wirtschaftsprüfer und einem Notar zu einer Kooperation zusammen geschlossen. Mehr darüber finden Sie unter dem Bereich Kooperationspartner. |
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht, Betriebverfassungsrecht,
Forderungs Inkasso
Marken- und Wettbewerbsrecht,
gewerblicher Rechtsschutz,
Bau- und Werkvertragsrecht
Öffentliches Recht,
Strafrecht,
Schadensrecht, einschließlich der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
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